Hundefutter Rückruf: Aktuell sind diese 53 Fälle bekannt – besser wären Hygienekonzepte statt Rückrufaktionen

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Ist ein Hundefutter-Rückruf gut oder schlecht zu werten? Vordergründig kündet der Rückruf von minderer Qualität des Hundefutters. Doch wenn man es genau nimmt, dann zeugt der Hundefutter-Rückruf vom Verantwortungsbewusstsein des Herstellers. Wir erkennen dann aktuell: erfolgt kein Rückruf, stimmt doch die Qualität. Doch genau hier liegt der Irrtum, denn viele Hersteller sträuben sich gegen Hygienekonzepte und meiden gleichzeitig Rückrufe wie der Teufel das Weihwasser.

Aktuell: 11 Hundefutter-Rückrufe in 22 Monaten

Der Hund ist heute bester Freund, Kindersatz und häufig auch Mittelpunkt im Leben vieler Menschen. Bei einer derart engen Verbindung empfinden Hundehalter den Rückruf von gesundheitsschädlichem Hundefutter ähnlich wie Eltern den von gesundheitsschädlicher Babynahrung. Das wissen auch die Anbieter von Hundefutter ‒ doch tun sie genug, um Rückrufaktionen vorzubeugen?

11 Rückrufaktionen von gesundheitsgefährdender Hundenahrung in nur 22 Monaten

2020 und 2021 sind EU-weit 53 Fälle von kontaminiertem Hundefutter (Trockenfutter, Nassfutter, Snacks oder Nahrungsergänzungen) vom RASFF* veröffentlicht worden. Insgesamt 28 Fälle (davon 15 allein in Deutschland) wurden aktuell als ernsthaft eingestuft. In 17 Fällen gelang es, die gesundheitsgefährdenden Produkte rechtzeitig vom Markt zu nehmen. Dennoch erreichte ernsthaft kontaminiertes Hundefutter in 11 Fällen die Verbraucher und musste zurückgerufen werden.

Hundehalter haben Angst, sind verunsichert und reagieren mit einem Vertrauensverlust

Von den 11 Hundefutter-Rückruf-Aktionen waren Tausende Hundehalter betroffen. Auch wenn deren Hunde keinen gesundheitlichen Schaden nahmen, so entstanden doch Angst und Verunsicherung bei den betroffenen Hundehaltern und allen davon emotional berührten Personen. Der entstandene Vertrauensverlust betrifft direkt die Marken der zurückgerufenen Produkte und indirekt die gesamte Branche.

In Deutschland stehen hinter den zurückgerufenen Produkten überwiegend bekannte Marken aus dem Tiernahrungsbereich sowie von großen Fach- und Einzelhandelsketten.** Sollten nicht gerade diese Unternehmen willig und finanziell in der Lage sein, ihre Produkte zumindest auf die häufigsten Kontaminationen testen zu lassen, bevor diese in den Handel kommen?

Vertrauen in die Qualitätssicherung beim Zulieferer anstelle von Sicherheit durch Tests

Folgt man den RASFF-Veröffentlichungen, dann sind die Gründe für Rückrufaktionen in erster Linie Salmonellen, gefolgt von Enterobakterien, Cadmium, Vitamin D und Blei. Salmonellen gelten dabei als besonders heikel, da auch für die Hundehalter eine Gefahr durch Kreuzkontamination besteht.

Insgesamt sind die Gefahrenherde recht überschaubar und damit auch die Kosten für entsprechende Tests. Dennoch verlassen sich aktuell viele Anbieter von Hundefutter allein auf die Qualitätssicherung beim Zulieferer.

Hygienekonzept für die Hundegesundheit bewahrt das Verbrauchervertrauen

Während andere noch hadern, ist aktuell für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung bereits ein Hygienekonzept in Zusammenarbeit der Hersteller mit dem TÜV entstanden. Hundetrockennahrung, Hundenassnahrung und Hundesnacks aus Fleischsaftgarung werden mikrobiologisch und chemisch vom TÜV überprüft, unter anderem auf mögliche Kontaminationen durch

  • Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium),
  • Mykotoxine (Aflatoxin B, G und Ochratoxin),
  • Bakterien (Enterobakterien, coli, präsumtive Bacillus cereus, Staphylokokken, Clostridium perfringens und Salmonellen),
  • Hefen und Schimmelpilze sowie
  • Vitamin D.

Die Zusammenarbeit mit einer der renommiertesten Prüfstellen Deutschlands hilft, Verbrauchervertrauen wieder aufzubauen, das zuvor durch Rückrufaktionen verloren gegangen ist. Die Botschaft: Bei Hundenahrung aus Fleischsaftgarung geht es vorrangig um die Gesundheit der Hunde und nicht um Erträge. Das werden die Verbraucher honorieren. Das Hygienekonzept für Hundenahrung aus Fleischsaftgarung eignet sich somit auch als ein Beispielgeber für alle anderen Herstellungsmethoden von Hundefutter.

Fazit: RASFF-Meldungen sind wichtiger als Hundefutter-Rückruf-Aktionen

Solange nicht für alle Hundefutter Hygienekonzepte existieren, kann sich der Verbraucher nur auf die Veröffentlichungen der RASFF verlassen. Die Meldungen zeigen ungeschönt die risikoreichen Vorfälle und nennen Ross und Reiter.

Was tun, wenn man auf verdorbenes Hundefutter stößt? Es ist fast der gleich Fall, wie wenn Packungen mehr Inhalt vorgaukeln oder wenn die Herkunftsangaben bei Lebensmitteln falsch sind. Werden dann Beanstandungen beim Händler nicht ernst genommen, sollte man sich an Behörden als erste Anlaufadresse wenden. Die zuständige Behörde kann dann eine Kontrolle bei Händler oder Produzent veranlassen. Die Folge kann dann ein aktueller Hundefutter-Rückruf sein oder sogar eine Meldung über die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an das RASFF. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, dass Verbraucher EU-weit geschützt werden.

Ansprechpartner in Deutschland sind je nach Grund der Beanstandung die Ämter für Lebensmittelüberwachung oder Verbraucherschutz oder Ordnungsämter, Veterinärämter oder Eichämter. Wer sich an diese Behörden wendet, darf erwarten, dass eine abgegebene oder zugesandte Probe kostenfrei untersucht wird. Auch auf einen gezielten Hinweis hin wird oft vor Ort geprüft. Die Untersuchung von Beschwerdeproben ist übrigens kostenlos. Nicht immer erhält der Verbraucher eine Rückmeldung zur Beschwerde. In solchen Fällen empfiehlt sich der Gang zu Verbraucherzentralen oder zur Behörde.

Quellen

Häufige Fragen zum Rückruf

Welches Hundefutter wird zurückgerufen?

Die AGROS Trading GmbH hat das „MultiFit Streufutter 2,5 kg“ zurückgerufen, das bis zum 30.06.2024 haltbar ist. Der Grund dafür liegt in einer Überschreitung des Höchstgehalts an Ambrosia-Samen. Diese Samen können beim Keimen auf der Erde zu Ambrosia-Pflanzen heranwachsen, deren Pollen beim Menschen allergische Reaktionen hervorrufen können. Obwohl die Samen für Tiere kein Risiko darstellen, ist es dennoch wichtig, sie aus dem Futter zu entfernen, um das Risiko von allergischen Reaktionen beim Menschen zu minimieren.

  1. Atlantic Tuna 500g mit der Chargennummer W-508744 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.05.2024
  2. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-499893 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 3.7.2023
  3. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-510432 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.09.2023
  4. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-526442 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.2.2024
  5. Atlantic Tuna 500g mit der Chargennummer W-508744 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.08.2023
  6. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-534294 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.05.2024
  7. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-526442 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.06.2023
  8. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-499892 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.06.2023
  9. Atlantic Tuna 2kg mit der Chargennummer W-495232 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04.06.2023
  10. Atlantic Tuna 15kg mit der Chargennummer W-495233 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27.04.2023

Um sicherzustellen, dass keine weiteren Haustiere durch das betroffene Hundefutter Schaden nehmen, sollten Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, sich unverzüglich an den Verkäufer wenden, um eine Reklamation vorzunehmen. Das betroffene Futter wurde sowohl online als auch in verschiedenen Einzelhandelsgeschäften in Deutschland verkauft. Es wird empfohlen, die Originalverpackung aufzubewahren, um dem Händler alle notwendigen Informationen zu geben, um eine ordnungsgemäße Rückerstattung oder einen Austausch des Produkts zu ermöglichen.

Wer haftet bei einem Rückruf?

Im Falle eines Rückrufs von Hundefutter haften in der Regel diejenigen, die das Futter hergestellt oder vertrieben haben. Dabei sind folgende Akteure relevant:

  1. Hersteller: Der Hersteller des Hundefutters ist in der Regel für die Qualität und Sicherheit des Produkts verantwortlich. Wenn das Futter aufgrund von fehlerhaften Zutaten oder Herstellungsprozessen zurückgerufen werden muss, ist der Hersteller dafür haftbar.
  2. Händler: Auch Händler, die das Hundefutter verkauft haben, können für Schäden haftbar gemacht werden, wenn das Futter zurückgerufen werden muss. Insbesondere, wenn der Händler wusste oder hätte wissen müssen, dass das Futter mangelhaft ist, können ihm Schadensersatzforderungen drohen.
  3. Lieferanten: Wenn das Hundefutter von einem Lieferanten bezogen wurde, der das fehlerhafte Produkt geliefert hat, kann dieser ebenfalls für den Schaden haftbar gemacht werden.
  4. Kunden: Im Falle von Schäden durch das Hundefutter können auch die Kunden Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden durch das fehlerhafte Futter verursacht wurde.

Im Falle eines Rückrufs von Hundefutter gibt es verschiedene Arten von Haftung, die relevant sein können. Hier eine Übersicht:

  1. Produkthaftung: Wenn das Hundefutter mangelhaft ist und es dadurch zu Schäden kommt, kann der Hersteller oder auch der Händler für den Schaden haften. Hier greift die Produkthaftung, die den Verkäufer oder Hersteller in die Pflicht nimmt, den Schaden zu ersetzen.
  2. Vertragsrecht: Im Falle eines Rückrufs kann es auch zu Streitigkeiten zwischen Hersteller und Händler kommen. Hier ist das Vertragsrecht relevant, das regelt, wer welche Pflichten hat und welche Rechte bestehen.
  3. Schadensersatzrecht: Wenn ein Kunde durch das fehlerhafte Hundefutter zu Schaden kommt, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier ist relevant, wer für den Schaden verantwortlich ist und in welcher Höhe Schadensersatz geleistet werden muss.
  4. Strafrecht: In seltenen Fällen kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen, wenn das Hundefutter gesundheitsgefährdende Stoffe enthält oder anderweitig gegen geltende Gesetze verstößt. Hier greift das Strafrecht, das eine Strafe für den Verstoß vorsieht.

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