Trotz Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen?

0

Seitdem das Coronavirus sein Unwesen treibt, gibt es immer wieder Verbote, das Haus zu verlassen. Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie trotz einer Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen dürfen.

Wie bei einer Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen?

Es gab schon vereinzelt Verbote, die eigene Wohnung zu verlassen. Da das Coronavirus noch nicht vollständig eliminiert ist, wird es sicherlich auch in Zukunft die eine oder andere Einschränkung geben, das Haus zu verlassen. Das Problem besteht jedoch darin, dass der Hund seine Bedürfnisse hat.

Im Gegensatz zu einer Katze kann er nicht im Haus seine Geschäfte erledigen. Er muss immer nach draußen und zumeist auch etwas spazieren gehen. Ein Hund braucht auch immer etwas Bewegung, damit er sich wohlfühlt. Aus diesem Grund gilt eine Ausgangssperre auch nicht für einen Hund. Deshalb können Sie trotz einer verhängten Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen.

Sie sollten es jedoch nicht übertreiben. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, mit dem Auto in eine andere Gegend zu fahren, um dort trotz Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen zu können. Sofern Sie mit Ihrem Hund das Haus verlassen, um spazieren zu gehen, sollte es immer in Ihrer unmittelbaren Umgebung sein.

In dicht besiedelten Gegenden besitzen zumeist zahlreiche Menschen einen Hund. ( Foto: Shutterstock - Manu Padilla )

In dicht besiedelten Gegenden besitzen zumeist zahlreiche Menschen einen Hund. ( Foto: Shutterstock – Manu Padilla )

Beim Gassi gehen Kontakte vermeiden

In dicht besiedelten Gegenden besitzen zumeist zahlreiche Menschen einen Hund. Deshalb werden wahrscheinlich auch immer andere Hundebesitzer draußen anzutreffen sein. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie auf andere Menschen treffen, die zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen gehen. In solchen Fällen müssen Sie jeden direkten Kontakt mit anderen Personen vermeiden.

Rein rechtlich gesehen dürfen Sie sich noch nicht einmal mit anderen Ihnen bekannten Hundebesitzern draußen unterhalten. Ein Zuruf aus der Ferne ist selbstverständlich gestattet. Zusammen auf einer Bank sitzen und die Hunde im Park toben lassen, ist jedoch nicht zulässig.

Zudem darf Ihr Hund keinen Kontakt zu anderen Hunden haben, weil auch damit das Coronavirus von einem Haushalt zum anderen übertragen werden kann. Hunde werden vom Coronavirus zwar nicht krank, aber sie können die Viren von einem Menschen auf den anderen übertragen.

Neben dem Gebot des Abstandhaltens gibt es noch ein paar weitere Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie trotz einer verhängten Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen müssen oder wollen. ( Foto: Shutterstock -  Tomsickova Tatyana )

Neben dem Gebot des Abstandhaltens gibt es noch ein paar weitere Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie trotz einer verhängten Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen müssen oder wollen. ( Foto: Shutterstock – Tomsickova Tatyana )

Trotz Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen – Verhaltensregeln

Neben dem Gebot des Abstandhaltens gibt es noch ein paar weitere Regeln, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie trotz einer verhängten Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen müssen oder wollen. Wichtig ist, dass Sie im Freien nichts berühren. Falls Sie eine Fußgängerampel betätigen müssen, ziehen Sie sich lieber Einweghandschuhe an. Das Gleiche gilt auch für die Türklinke in einem Wohnblock mit mehreren Wohneinheiten. Am besten ist es, wenn Sie jeden Kontakt von Gegenständen und Einrichtungen vermeiden, der auch regelmäßig von anderen Menschen berührt wird.

Sind Sie zu Hause angekommen, sollten Sie sich unbedingt die Hände waschen und am besten auch gleich desinfizieren. Das gilt nicht nur dann, wenn Sie trotz Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen, sondern auch, wenn Sie vom Einkaufen oder vom Arzt zurück nach Hause gekommen sind.

Da während einer Ausgangssperre vermehrt Polizisten Streife gehen, sollten Sie sich bei Bedarf ausweisen können. Es kommt immer wieder vor, dass Polizisten Passanten oder Hundebesitzer ansprechen und nach der Identität fragen. Man kommt sich zwar schon fast wie ein Verbrecher vor, wenn man unterwegs von der Polizei angehalten wird und sich identifizieren muss, aber so sind die Gesetze. Protestieren oder das Beschimpfen der Polizeibeamten bringt nicht viel ein außer Ärger.

Sie sollten sich im Klaren darüber sein, dass es den Polizisten ebenfalls keine große Freude bereitet, wahllos Menschen aufzuhalten und sie auszufragen. Durch solche Kontrollen soll vermieden werden, dass Menschen die Ausgangssperre geschickt umgehen. Dann wäre eine solche Maßnahme nicht besonders wirkungsvoll.

Trotz Ausgangssperre mit Hund Gassi gehen auf dem eigenen Grundstück?

Auf dem eigenen Grundstück können Sie sich selbstverständlich immer frei bewegen. Dort darf sich Ihr Hund auch jederzeit nach Herzenslust austoben. Allerdings gelten auch dort die Bestimmungen bezüglich der Kontakte. Obwohl Sie über Ihr eigenes Grundstück selbst bestimmen dürfen, wäre es nicht zulässig, wenn Sie Bekannte oder Freunde einladen.

Diese würden sich natürlich freuen, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihre Wohnungen zu verlassen. Doch es gibt während einer Ausgangssperre auch drastische Einschränkungen bezüglich der persönlichen Kontakte. Bewegen Sie sich jedoch allein mit Ihrem Hund auf dem eigenen Grundstück, brauchen Sie keinen Ärger zu befürchten.

Menschen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert wurde, dürfen überhaupt nicht mehr das Haus verlassen, weil sie unter häuslicher Quarantäne stehen. ( Foto: Shutterstock -   Tatyana Blinova_)

Menschen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert wurde, dürfen überhaupt nicht mehr das Haus verlassen, weil sie unter häuslicher Quarantäne stehen. ( Foto: Shutterstock – Tatyana Blinova_)

Was passiert während einer Quarantäne?

Menschen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert wurde, dürfen überhaupt nicht mehr das Haus verlassen, weil sie unter häuslicher Quarantäne stehen. Doch was passiert dann mit dem Hund? Diese Frage haben sich schon viele betroffene Menschen gestellt. Grundsätzlich darf niemand, der unter solch einem Hausarrest steht, das Gebäude verlassen. Nicht einmal lebenswichtige Dinge wie Einkaufen oder etwas Ähnliches ist dann erlaubt.

Daher ist es in einer solchen Situation unzulässig, mit dem Hund spazieren zu gehen. Damit das Tier seinen Bedürfnissen nachkommen kann, sollte eine andere Person mit dem Gassi gehen beauftragt werden.

Das sollte unbedingt eine Person sein, die den Hund kennt. Es reicht aber auch völlig aus, wenn es sich um jemanden handelt, der sich mit Hunden einigermaßen gut auskennt. Trotz einer Ausgangssperre mit Hund Gassi zu gehen, ist schon etwas anderes, als einfach nur ein bisschen spazieren zu gehen. Da nicht jeder Hundebesitzer einen Menschen kennt, den er diese wichtige Aufgabe anvertrauen kann, gibt es inzwischen verschiedene Anbieter. Bei diesen kann der Gassi-Service gebucht werden.

Ein solcher Service ist nicht nur dann wertvoll, wenn gerade das Coronavirus zugeschlagen hat. Es kommt immer wieder Mal vor, dass ein Hundehalter aus einem triftigen Grund nicht selbst mit seinem Hund Gassi gehen kann. Gründe können Verletzungen, plötzlich auftretende Krankheiten oder unausweichliche Termine sein. Deshalb ist es empfehlenswert, sich schon rechtzeitig umzuschauen, wo es solch eine Hilfe gibt. Dann braucht der Service im Ernstfall nur noch gebucht zu werden.

Lassen Sie eine Antwort hier