Das Landgericht Frankenthal (Az. 2 S 149/22) fällte am 12.05.2023 ein Urteil, demzufolge beide ehemaligen Partner, die gemeinsam einen Hund erworben hatten und sich später trennten, das Recht haben, den Hund weiterhin zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Somit wird die Frage, wem der Hund zukünftig gehört, zugunsten eines geteilten Umgangsrecht gelöst.