Tierschutzgesetz-Entwurf unzureichend: Forderungen nicht berücksichtigt

0

Der Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz wird vom Deutschen Tierschutzbund kritisiert. Der Verband äußert seine Enttäuschung darüber, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen größtenteils nicht umgesetzt wurden und der Entwurf innerhalb der Bundesregierung zu keiner Einigung führte. Besonders bemängelt der Verband, dass der Tierschutz nur für wenige Bereiche vorgesehen ist und selbst dort ungenügend ist.

Tierschutzrecht: Keine ausreichenden Verbesserungen im Entwurf – Kritik vom Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund äußert sich enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz, da die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Schließung der Lücken im Tierschutzrecht nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der Verband kritisiert, dass der Entwurf nur wenige Bereiche des Tierschutzes abdeckt und selbst dort unzureichend ist. Eine dringende Überarbeitung des Entwurfs ist notwendig, um den im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen gerecht zu werden und dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen.

Kastrationspflicht, Sachkundenachweis und Lebendtiertransporte nicht im Entwurf

Im vorliegenden Gesetzentwurf zum Tierschutz werden viele wichtige Forderungen nicht berücksichtigt. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, ein Sachkundenachweis vor der Anschaffung von Heimtieren und ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder außerhalb Europas fehlen komplett. Auch das versprochene Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern wurde nicht umgesetzt. Die saisonale Anbindehaltung bleibt weiterhin erlaubt. Leider gibt es nur minimale Fortschritte für Tiere in Tierversuchen.

Der vorliegende Gesetzentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist grundlegende Mängel im Bereich der Plausibilitätskontrolle bei der Genehmigung von Tierversuchen auf. Zudem bestehen im bisherigen Tierschutzgesetz Lücken, die schmerzhafte Amputationen bei Tieren erlauben. Das Schwanzkupieren bei Schweinen, das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten sowie die betäubungslose Kastration von Lämmern und Zicklein werden im Entwurf nicht explizit verboten. Jagdlich geführte Hunde sollen weiterhin vom Kupierverbot ausgenommen sein. Des Weiteren wird die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe vorgeschrieben, obwohl gerade dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände auftreten.

Verordnungsermächtigung statt Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen

Im aktuellen Gesetzentwurf werden bestimmte Punkte nicht direkt geregelt, sondern in Verordnungsermächtigungen überführt. Das heißt, dass die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen nicht verpflichtend festgelegt wird, sondern lediglich als Möglichkeit zur Verfügung steht. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt zwar die verpflichtenden Vorgaben für den nationalen Onlinehandel mit Tieren, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf in Bezug auf deren Ausgestaltung.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird der Onlinehandel mit Tieren nicht direkt im Tierschutzgesetz eingeschränkt, sondern durch eine Verordnungsermächtigung geregelt. Diese Vorgehensweise wird jedoch kritisiert, da dadurch wichtige Regelungen auf später verschoben werden und von einer zukünftigen Bundesregierung möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden könnten. Positiv zu bewerten ist hingegen die Erweiterung und Konkretisierung des „Qualzuchtparagraphen“ sowie das Vorhaben, bestimmte Wildtiere nicht mehr in Zirkussen zur Schau zu stellen.

Forderungen im Tierschutz werden nicht ausreichend berücksichtigt

Der vorliegende Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz weist erhebliche Mängel auf, da wichtige Tierschutz-Forderungen nicht berücksichtigt werden und das bisherige Tierschutzgesetz grundlegende Defizite aufweist. Die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechen nicht ausreichend umgesetzt wurden, hat beim Deutschen Tierschutzbund zu Enttäuschung und Kritik geführt. Es ist unbedingt erforderlich, den Entwurf zu überarbeiten, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden.

Die Verwendung von Ermächtigungsgrundlagen anstelle klarer gesetzlicher Vorgaben im Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz stößt auf Kritik. Obwohl es einige positive Aspekte wie die Erweiterung des „Qualzuchtparagraphen“ und das Verbot der Zurschaustellung bestimmter Wildtiere in Zirkussen gibt, erfüllt der Entwurf insgesamt nicht die Erwartungen. Eine dringende Überarbeitung ist notwendig, um die im Koalitionsvertrag versprochenen Verbesserungen im Tierschutz umzusetzen und das Staatsziel Tierschutz zu erfüllen.

Lassen Sie eine Antwort hier