Ist ein Haustier verstorben, können Tierbesitzer, die über einen eigenen Garten oder ein Grundstück verfügen, das Tier dort beerdigen. Es gibt jedoch bestimmte Richtlinien, die beachtet werden müssen. Das Tiergrab sollte mindestens einen halben Meter tief sein und das Tier darf keine umweltschädlichen Medikamente erhalten haben. Zudem sollte das Grab nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen und einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen Wegen und Nachbargrundstücken haben.