BRAK und Kammern lehnen bayerischen RDG-Absenkungsvorschlag aufs Schärfste ab

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Auf der 96. JuMiKo kritisieren die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern den bayerischen Vorschlag zur Absenkung des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Sie warnen vor Interessenkonflikten, da Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen Kosten senken und Erträge maximieren wollen. Ohne unabhängige Anwaltsvertretung drohen Verbraucher, ihre freie, berufsrechtlich gesicherte Beratung zu verlieren. Ziel dieser Initiative ist es, langfristig Transparenz, hohen Qualitätsstandard und effektiven Verbraucherschutz bei rechtlicher Beratung sicherzustellen und den Zugang zu anwaltlicher Hilfe niedrigschwellig zu erhalten.

BRAK und Landeskammern betonen RDG Bedeutung auf Bundesebene erneut

Im Rahmen der 96. Justizministerkonferenz bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen sowie Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam die unverminderte Relevanz des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Basierend auf vielfältigen Stellungnahmen auf Landesebene artikuliert die BRAK auf Bundesebene erneut ihre Bedenken gegenüber dem Beschlussvorschlag aus Bayern, der die unabhängige Rechtsberatung gefährden könnte. Sie fordern eine klare Ablehnung des Vorstoßes zugunsten unabhängiger Beratung.

Gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer senken Kosten und verschleiern systemische Interessenkonflikte häufig

Rechtsschutzversicherer agieren als marktorientierte Dienstleistungsunternehmen und verfolgen konsequent das Ziel der Kostenreduktion sowie Ertragssteigerung. Bereits im Rahmen ihrer Beratungsfunktion entstehen systemische Interessenkonflikte, die nicht offen kommuniziert werden. Mandantinnen und Mandanten erfahren häufig erst nach mehrfachen Interventionen, dass ursprünglich zugesagte Deckungsleistungen gar nicht automatisch bewilligt werden. Diese Praxis gefährdet die Rechtssicherheit und Transparenz, da Versicherer als eigenständige Beratungsinstanz vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgen und dabei den Schutz der Versicherten aus Blick verlieren.

Versicherergerführte Rechtsberatung gefährdet ungeschützte Ratsucher durch willkürliche dauerhafte Kostenübernahmeverweigerung

Wenn Rechtsschutzversicherer Mandaten unmittelbar rechtliche Beratung bieten würden, wären diese einer willkürlich begründeten Kostenübernahmeverweigerung schutzlos ausgeliefert. Versicherungsunternehmen verfolgen primär wirtschaftliche Ziele und könnten daraus resultierende Risiken auf die Ratsuchern verlagern. Dagegen gewährleistet die eigenständige Mandatsvertretung durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine objektive Interessenwahrnehmung und eine transparente Kostenkontrolle. Nur durch diese berufsrechtlich verankerte Unabhängigkeit bleibt der Zugang zu Rechtsschutz zuverlässig, erschwinglich und ohne institutionelle Zugriffsbarrieren erhalten und niedrigschwellig gesichert.

Rechtsdienstleistungsgesetz verankert klar Pflichten für Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Konfliktvermeidung

Anwältinnen und Anwälte sind durch das Rechtsdienstleistungsgesetz an umfassende berufsrechtliche Vorgaben gebunden, die ihre Unabhängigkeit sichern, strikte Schweigepflicht gewährleisten und Interessenkonflikte verhindern. Diese gesetzlichen Regelungen dienen als Schutzmechanismus für Mandantinnen und Mandanten, indem sie objektive, neutrale Beratung garantieren. Im Vergleich zu wirtschaftlich orientierten Rechtsschutzversicherern fehlt diesen als reinem Wirtschaftsunternehmen eine derartige, fest verankerte Qualitäts- und Transparenzpflicht, wodurch der Mandantenschutz nachhaltig gestärkt wird. Sie tragen damit entscheidend aktiv zur Vertrauensbildung bei.

Wessels fordert klare Absage an ein Geschenk an Rechtsschutzversicherer

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, kritisiert den bayerischen Vorschlag als Geschenk an die Rechtsschutzversicherer, das zulasten der Mandantinnen und Mandanten geht. Er weist darauf hin, dass interne organisatorische Trennungen allein keine Interessenkonflikte verhindern, sondern lediglich den Anschein von Unabhängigkeit erwecken. Wessels fordert die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern eindringlich auf, sich klar und schnell gegen den Vorstoß zu positionieren und den Schutz der Mandanten zu gewährleisten.

Bundesrechtsanwaltskammer verteidigt RDG konsequent und sichert Beratungsqualität für Verbraucher

Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich mit Nachdruck für die Bewahrung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ein, um die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung dauerhaft sicherzustellen. Mandantinnen und Mandanten genießen durch dieses Engagement professionelle, transparente Leistungen, die auf klaren berufsrechtlichen Vorgaben basieren und einen effektiven Verbraucherschutz gewährleisten. Die gesetzlichen Regelungen schützen vor Interessenkonflikten, fördern eine zielgerichtete Mandantenvertretung und öffnen allen Mandantenn einen niedrigschwelligen Zugang zu qualifizierten juristischen Dienstleistungen.

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